Nun ist es doch irgendwie passiert. Man spürt die Aufregung und das Herz schlägt schneller. Aber nun gilt es, alles möglichst ruhig zu betrachten und die Nerven zu behalten.
Wir haben hier für Sie die wichtigsten Handlungsempfehlungen zusammengestellt. Damit ist die Gefahrenstelle abgesichert und vor Ort läuft alles möglichst geregelt ab.
Sie können uns natürlich auch gerne auf direktem Weg kontaktieren.
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen Unfallzeugen bitten zu warten
Falls notwendig Rettungdienst anrufen. Rufnummer 112
Bei Verletzten, hohen Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt entfernt hat, das Kennzeichen eines Fahrzeuges außerhalb der EU oder kein Versicherungsnachweis verfügbar ist. Gegenüber der Polizei nur Fakten nennen, bei Zweifel nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Polizeiliches Verwarngeld nur bei eindeutigem Verschulden akzeptieren
Nur wenn es der Verkehr gefahrlos zulässt. Personalien der Zeugen sammeln, Unfallstelle fotografieren wie Fahrzeug, Verkehrszeichen und Bremsspuren – Anschließend Unfallstelle räumen
Zusammen mit den Unfallbeteiligten. Kein Schuldanerkenntnis abgeben
Wird oftmals von der Polizei vor Ort organisiert. Alternativ können Sie sich aber auch in Eigenregie darum kümmern.
Als Geschädigter steht Ihnen gesetzlich ein Sachverständiger und Anwalt zur Verfügung.
Beide werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.
Angebote der gegnerischen Versicherung sollten sie nicht überstürzt annehmen. Beauftragen Sie ihren eigenen Sachverständigen, der den Fahrzeugschaden über ein unabhängiges Gutachten rechtskräftig dokumentiert und nicht im Auftrag einer Versicherung arbeitet.
Hierzu können Sie uns unverbindlich fragen – wir prüfen den Fall.
Bei Streitfällen zur Schuld deckt eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko.
Der Rechtsanwalt hilft Ihnen bei Fragen rund um die Umfänge und Ansprüche sowie das Thema Schmerzensgeld.
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